Dämmung
Die Anforderungen an Wohnungstrenndecken, bzw. an Decken über Räumen mit nicht gleichartiger Nutzung, sind weiterhin in der DIN EN 1264 Teil 4 beschrieben. Die entscheidenden Änderungen gemäß EnEV ergeben sich für Außenbauteile bzw. für Gebäudeteile gegen wesentlich niedrigere Innentemperaturen. Hier gelten nun keine fest verbindlichen Dämmwerte zur Begrenzung der Wärmeverluste mehr. Gemäß § 6 Abs. 1 sind die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.